Gastaufnahmebedingungen für Appartementhaus Müller
Sehr verehrter Gast,
Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Appartementhaus Müller und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Appartementhaus Müller und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Appartementhaus Müller den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem Appartementhaus Müller kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welches das Appartementhaus Müller vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Appartementhaus Müller möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für das Appartementhaus Müller und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Appartementhaus Müller Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Appartementhaus Müller . Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Appartementhaus Müller auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Das Appartementhaus Müller hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Nach der Rechtsprechung kann das Appartementhaus Müller folgende Pauschalen verlangen:
Bei nur Übernachtung 100 %
Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
des vereinbarten Gesamtpreises.
Für die Kontingente gelten gesonderte Reiserücktritts-Kosten:
– Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %, mindestens 35,00 €,
– Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %,
– Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %,
– danach 80 %
3.2. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
3.3. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an das Appartementhaus Müller zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
4. Preise/Leistungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schlissen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
4.2. Die vom Appartementhaus Müller geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.
5. Bezahlung
5.1. Das Appartementhaus Müller kann nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises verlangen.
5.2. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens bei der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Haftung des Appartementhaus Müller
6.1. Die vertragliche Haftung des Appartementhaus Müller für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
- a) soweit ein Schaden des Gastes vom Appartementhaus Müller weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- b) soweit das Appartementhaus Müller für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Die eventuelle Haftung des Beherbergungsbetriebes gemäß §§ 701 ff BGB (Gastwirtshaftung) bleibt hiervon unberührt.
6.2. Das Appartementhaus Müller haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3. Das Appartementhaus Müller haftet für die Erbringung der gebuchten Leistung und eventuelle Mängel der Leistungserbringung.
7. Reklamationen
7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst an das Appartementhaus Müller wenden.
8.Umbau / Renovierung / Neubauten
8.1. Während Ihrer Ferien kann es evtl. zu Baustellenlärm kommen. Das Appartementhaus Müller kann nicht wissen, wann Häuser neu gebaut oder renoviert werden und kann deswegen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
9. Vergessene Sachen
9.1. Vergessene Sachen, die in den Objekten gefunden werden, bewahrt das Appartementhaus Müller bis zu 1 Monat nach Abgabe auf. Bei Verlustmeldung Ihrerseits senden wir Ihnen die Sachen gegen Übernahme der Portokosten gerne zu.
Bei Buchungen gelten unsere allgemeine Geschäftsbedingungen.
Hier könnt ihr die AGB runterladen.